Microsoft verklagt Apple
In Redmond hätte man auch gern einen App Store
Apple macht vieles richtig. Das kommt unter anderem in den aktuellen Gewinnzahlen des amerikanischen Vorzeigeunternehmens zum Ausdruck – aktuelles Umsatzplus: 71 Prozent (!). Apples Geschäftspolitik mag umstritten sein – unumstritten ist, dass sich Apple-Chef Steve Jobs mit seinem App Store eine goldene Nase verdient. Mit der Kampagne „Back to the Mac" ist ihm erneut ein Geniestreich gelungen. Apple integriert seinen Goldesel App Store in das Betriebssystem MacOS und schneidet sich so ein weiteres fettes Stück vom Softwarekuchen ab.
Wie bereits bei iPhone und iPad beamt nun auch der Mac-Besitzer die gewünschte Software bequem per Mausklick auf sein Gerät, während der Kaufpreis im Hintergrund geräuschlos abgebucht wird. Allein am ersten Tag der Einführung mehr als eine Million Mal.
Das weckt Begehrlichkeiten beim Erzrivalen Microsoft, der ja bereits die eine oder andere Schlappe im Zweikampf mit Apple einstecken musste. Microsoft hätte auch gern so einen sexy App Store, zumal der eigene „Windows Marketplace" deutlich langweiliger geriet.
„So geht das nicht weiter", entschied man in Redmond polternd – und reichte Klage ein: Microsoft klagt beim amerikanischen Patentamt USPTO gegen den (bereits 2008 eingereichten) Antrag von Apple, den Begriff „App Store" als eigene Marke einzutragen.
Noch hirnrissiger als diese Tatsache liest sich die Begründung dieser Klage. Microsoft argumentiert, dass „App Store" nicht schutzfähig sei, da es sich um einen generischen Begriff handle. Generische Begriffe beschreiben einen allgemeinen Gegenstand und sind folglich keine Namen, die markenrechtlich geschützt werden könnten. Der Begriff App Store müsse also auch Microsoft offen stehen.
So generisch etwa wie die allgemein gebräuchlichen Begriffe Windows oder Word? Oder so generisch wie Office oder Movie Maker?
Wie konnte es Microsoft überhaupt jemals zulassen, dass die skrupellose Konkurrenz aus Cupertino sich den generischen Begriff Apple unter den Nagel reißt?
Die Klage dürfte als peinliche Posse in das Kuriositäten-Kabinett des Rechtsverständnisses amerikanischer Konzernjuristen eingehen. Ooops – eigentlich ein cooler Begriff, oder? Den sollte ich mir als Marke schützen lassen.



